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Schul- und Hausordnung (i.d.F. vom 02.02.1994, aktualisiert an 02.07.2007)
Vorbemerkung
Da sich an unserer Schule viele Menschen aufhalten, ist eine Ordnung notwendig, damit eine gute Arbeitsatmosphäre gewährleistet ist. Die nachstehende Hausordnung hat folgende Ziele:
- Die Menschen, die sich in der Schule aufhalten, sollen vor körperlichem und seelischen Schaden bewahrt werden.
- Der Unterricht soll in Ruhe und Ordnung verlaufen können.
- Beschädigungen des Gebäudes und der Einrichtungen sollen verhindert werden.
- Prinzipien des Umweltschutzes sollen beachtet werden.
I. Regelungen für das Verhalten im Schulbereich
A. Allgemeines
- Für die vor 7:40 Uhr ankommenden Schüler stehen der Aufenthaltsraum sowie der Aulabereich als Wartebereich zur Verfügung. Zum Aulabereich gehört die Haupttreppe bis zum ersten Treppenabsatz, die aber für Lehrer begehbar bleiben muss. Richtung Westen endet der Aulabereich in Höhe des Rot-Kreuz-Zimmers. Beim Gong um 7:40 Uhr begeben sich die Schüler vor ihre Klassenzimmer. Während der Mittagspause stehen den Schülern der Aulabereich des Erdgeschosses, der Aufenthaltsraum, der Stillarbeitsraum 006 und den Schülern der Kursstufe der Oberstufenraum zur Verfügung. Mit dem Gong um 7:45 Uhr begeben sich die Schüler in ihre Klassenzimmer bzw. Fachräume. In besonderen Fällen dürfen die Aufsicht führenden Lehrer Ausnahmen von dieser Regel zulassen. Schüler der Klassen 11-13 können während der Hohlstunden, der Pausen und nach Unterrichtsschluss den Arbeitsbereich im II. OG benutzen.
- Wegen der Verletzungsgefahr sind das Toben auf dem Schulgelände, das Sitzen auf den Brüstungen sowie das Schneeballwerfen grundsätzlich verboten. Aus demselben Grunde dürfen die Schüler die Fachräume, die Turnhallen und die Schwimmhalle nur in Anwesenheit eines Lehrers betreten. Für die Fachräume können die Lehrer mit ihren Schülern gesonderte Regelungen treffen.
- Das Rauchen und der Konsum alkoholischer Getränke sind auf dem Schulgelände grundsätzlich verboten.
- Die Schule hat während der Unterrichtszeit die Aufsichtspflicht über die Schüler und ist auch gegenüber den Eltern in der Verantwortung. Deshalb ist den Schülern der Klassen 5-10 während der Unterrichtszeit das Verlassen des Schulgeländes nicht erlaubt.
- Lernen ist nur möglich, wenn während der Unterrichtsstunden im Schulgebäude Ruhe herrscht. Schüler, die Hohlstunden haben, deren Unterricht später beginnt oder die früher vom Sportunterricht kommen, halten sich deshalb im Aufenthaltsraum, Schüler der Kursstufe im Oberstufenraum auf.
- Nach dem Läuten zum Beginn des Unterrichtsstunde halten sich die Schüler nur in den Klassenzimmern auf. Ist 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch kein Lehrer erschienen, so meldet dies der Klassensprecher oder sein Stellvertreter der Schulleitung.
- Auf den Fluren außerhalb des Aulabereichs dürfen keine offenen Getränke mitgeführt werden.
- Im Schulgebäude ist Kaugummikauen untersagt.
- Schülern der Oberstufe können die Fachlehrer bei vorzeitiger Abgabe von Klassenarbeiten das Verlassen der Klassenzimmer bzw. Fachräume erlauben.
- Mobiltelefone müssen während der Unterrichtszeit ausgeschaltet sein.
B. Regelungen für die große Pause
- Die Schüler verlassen in den großen Pausen ihre Klassenzimmer. Während der großen Pause stehen ihnen die Schulhöfe, der Aufenthaltsraum und der Aulabereich des Erdgeschosses zur Verfügung.
- Zum Pausenbereich gehören die Schulhöfe, der Übergangsbereich zur Realschule und der ans Schulgebäude angrenzende Gehweg der Helmut-Glock-Str. Dieser Bereich darf von den Schülern der Klassen 5-10 nicht verlassen werden.
C. Ordnung in den Klassenräumen.
- Die Schule und ihre Einrichtung sind Eigentum der Stadt Welzheim. Wer das Schulgebäude und seine Einrichtungen beschädigt oder beschmutzt, verursacht einen Schaden, für den er bzw. seine Eltern haftbar gemacht werden.
- Für die Ordnung in den Klassenzimmern sind die beiden Ordner und der unterrichtende Lehrer verantwortlich. Die Ordner putzen nach jeder Stunde die Tafel. Nach der letzten Unterrichtsstunde schließen sie die Fenster, löschen das Licht und vergewissern sich, dass alle Stühle auf die Tische gestellt sind.
- Es ist selbstverständlich und ein Gebot der Fairness und Rücksichtnahme, dass Schüler die Klassenzimmer einer anderen Klasse mit besonderer Sorgfalt behandeln. Der Fachlehrer sorgt dafür, dass seine Klasse das Klassenzimmer das Klassenzimmer in ordentlichem Zustand verlässt, besonders, dass die Tafel geputzt und Tische und Stühle an Ort und Stelle stehen.
D. Entschuldigungen und Beurlaubungen
- Kann ein Schüler die Schule nicht besuchen, so muss er dies und den Grund für sein Fehlen unverzüglich der Schule mitteilen. Volljährige Schüler können dies für sich selbst tun, minderjährige Schüler können nur durch ihre Erziehungsberechtigten entschuldigt werden.
- Spätestens am zweiten Tag muss der Klassenlehrer über den Grund des Fehlens unterrichtet sein. Schüler der Klassen 12 und 13 müssen sich bereits am ersten Tag, spätestens bis 8:30 Uhr unter Angabe des Grundes telefonisch auf dem Sekretariat entschuldigen. Wenn ein Schüler telefonisch entschuldigt wurde, muss spätestens am dritten Tag die schriftliche Entschuldigung vorliegen.
- Beurlaubungen bis zu zwei Tagen kann der Klassenlehrer/Tutor genehmigen, ansonsten entscheidet der Schulleiter. Grundsätzlich müssen Beurlaubungen rechtzeitig schriftlich beantragt werden, und sie sind nur in Ausnahmefällen möglich. Möchte ein Schüler für einzelne Stunden beurlaubt werden, so muss er das Einverständnis des Fachlehrers einholen.
II. Sonstiges
- Die Aufbewahrung von Geld und anderen Wertgegenständen geschieht auf eigene Gefahr.
- Fundsachen im Gebäude und dem Schulgelände werden beim Hausmeister abgegeben.
- Es ist außerordentlich wichtig, dass Fahrräder und Mopeds im Fahrradkeller oder in den vorgesehenen Markierungen des Pausenhofs abgestellt werden. Die Brandschutzbestimmungen schreiben dies zwingend vor.
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