Miteinander leben und lernen

In unserer Schule halten sich viele Menschen auf. Wir vereinbaren deshalb gemeinsame Ziele und Regeln, damit wir gut arbeiten können.

    • Wir wollen uns in unserer Schule wohlfühlen und verhalten uns deshalb höflich, fair und respektvoll.
    • Wir alle haben das Recht, ungestört zu lernen und zu arbeiten.
    • Wir achten das persönliche und öffentliche Eigentum sowie das unserer Schulgemeinschaft und gehen sorgfältig mit allem um.
    • Unsere Umwelt ist uns wichtig, deshalb wirtschaften wir mit Wasser, Strom und Wärme sparsam und halten Ordnung.
    • Alle helfen, das Schulgebäude sauber zu halten.

Unterrichtsstunden

Vor Unterrichtsbeginn und während der Pausen stehen den Schülern die Aufenthaltsräume sowie der Aulabereich und der Schulhof zur Verfügung.

Wir beginnen und beenden den Unterricht pünktlich.

Ist fünf Minuten nach dem Läuten noch keine Lehrkraft da, meldet dies der Klassensprecher oder sein Stellvertreter der Schulleitung.

Am Ende jeder Stunde achten wir, Schüler und Lehrkräfte, gemeinsam auf folgende Punkte:

    • Wir lassen keine Gegenstände unter den Tischen liegen.
    • Wir stellen Stühle und Tische so geordnet hin, dass in der nächsten Stunde sofort weitergearbeitet werden kann.

Wenn der Raum an diesem Tag nicht mehr genutzt wird, gilt:

    • Wir stellen die Stühle auf die Tische und schließen die Fenster.
    • Wir, die Lehrkräfte, schließen die Unterrichtsräume ab.

In den Fachräumen (Biologie, Chemie, Physik, Technik, Informatik, Kunst, Musik, Sport) gelten besondere Regelungen, die wir beachten.

Pausen

Die Unterrichtszeit dauert von 7:45 Uhr bis 16:55 Uhr. Ausgenommen ist die Mittagszeit.

In der großen Pause schließen die Lehrkräfte alle Klassenräume ab.

Die Schüler der Klassen 5 bis 10 bleiben während der Unterrichtszeit auf dem Schulgelände. Die Mittagspause dient der Erholung. Wir, die Schüler, können die Mensa, den Aulabereich, die Aufenthaltsräume sowie den Schulhof nutzen. Eine Aufsicht findet hier nicht statt. In der Mittagspause können aber verschiedene Angebote, die beaufsichtigt sind, freiwillig besucht werden.

Sonstiges

Beschädigungen im Gebäude werden sofort im Sekretariat oder beim Hausmeister gemeldet. Sie werden vom Verusacher in Ordnung gebracht oder bezahlt.

Im Gebäude toben wir nicht und nehmen gegenseitig besondere Rücksicht.

Die Nutzung von elektronischen Geräten während der Unterrichtszeit ist nicht erwünscht. Ihr Gebrauch ist während der Unterrichtszeit auf Erlaubnis der Lehrkraft hin gestattet.

Handys sind ausgeschaltet und werden in der Schultasche verwahrt.

Das Rauchen und der Konsum alkoholischer Getränke sind grundsätzlich verboten.

Kaugummikauen ist im Schulhaus nicht gestattet.

Wir achten auf angemessene und saubere Kleidung, von der keine Belästigung ausgeht.

Aushänge bedürfen der Genehmigung.

Besucher melden sich im Sekretariat an.

Haftung für Wertsachen

    • Das Mitbringen von Gegenständen der Schüler zum Schulbesuch erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.
    • Für abhanden gekommene oder zerstörte Wertsachen und Gegenstände, die nicht unmittelbar dem Schulbesuch dienen oder für den Unterricht benötigt werden (z.B. Schmuck, elektronische Geräte usw.), wird von der Schule i. d. R. kein Ersatz geleistet.
    • Insbesondere an Tagen, an denen die Schüler Sportunterricht haben, sollten sie keine Wertsachen bzw. dem Schulbesuch nicht unmittelbar dienende Gegenstände mitbringen, da diese nicht von der Schule sicher verwahrt werden können bzw. die Schule dafür keine Verantwortung übernimmt.

Für dennoch mitgeführte Gegenstände gilt in Bezug auf das Fach Sport Folgendes:

    • Die Schüler müssen zu Beginn des Sportunterrichts die mitgeführten Wertsachen, die nicht unmittelbar dem Schulbesuch bzw. Unterricht dienen, in ein dafür von der Schule bereitgehaltenes Behältnis ablegen.
    • Dieses Behältnis wird in der Turnhalle bzw. in der Sportanlage so platziert, dass die Schüler es während des Unterrichts im Auge behalten können.
    • Die Schüler sind allein für die sichere Verwahrung des Behältnisses bzw. der darin befindlichen Gegenstände verantwortlich. Die Lehrer übernehmen hierfür keinerlei Verantwortung oder Aufsicht, dies gilt besonders in der Phase der Zurücknahme aus dem Behältnis.

Die vorgenannten Regelungen gelten für alle Klassenstufen.

 

Diese Haus- und Schulordnung wurde am 09.04. von der GLK und am 06.06.2013 von der Schulkonferenz verabschiedet. Eine Evaluierung erfolgt spätestens im Schuljahr 2016/17.

Kontakt

Auszeichnungen