Entschuldigungen und Beurlaubungen

Procedere
  • Am ersten Fehltag, spätestens am Folgetag muss der Grund und die voraussichtliche Dauer des Fehlens durch eine(n) Sorgeberechtigte(n) mitgeteilt werden (in der Regel: Anruf im Sekretariat 07182 / 9385510)
  • Danach muss binnen drei Tagen eine schriftliche Entschuldigung mit Unterschrift einer / eines Sorgeberechtigten an die Klassenlehrer*in folgen
  • Die Kinder werden dann als entschuldigt im Tagebuch erfasst
  • Bitte beachten Sie, dass Klassenarbeiten als ungenügend (Note 6) bewertet werden, falls ein unentschuldigtes Fehlen vorliegt

Rechtsgrundlagen: Schulbesuchsverordnung §2 und Notenbildungsverordnung §8

Form der Entschuldigung

Bitte achten Sie bei der schriftlichen Entschuldigung auf eine angemessene Form und eindeutige Formulierung.

Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, finden Sie hier zwei Vorschläge:
Entschuldigungsvorlage LGW oder Entschuldigungsformular via Webuntis

Ergänzende Hinweise zu Entschuldigungen in der Kursstufe finden Sie hier.

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