Entschuldigungen und Beurlaubungen

Procedere
  • Krankmeldung: Am ersten Fehltag, spätestens am Folgetag muss der Grund und die voraussichtliche Dauer des Fehlens durch eine(n) Sorgeberechtigte(n) mitgeteilt werden (in der Regel per Elternuntis zur Not auch Anruf im Sekretariat 07182 / 9385510 oder per E-Mail)
  • Schriftliche Entschuldigung: Danach muss binnen drei Tagen eine schriftliche Entschuldigung mit Unterschrift einer / eines Sorgeberechtigten an die Klassenlehrer*in folgen
  • Die Kinder werden dann als entschuldigt im elektronischen Tagebuch erfasst
  • Bitte beachten Sie, dass Klassenarbeiten als ungenügend (Note 6) bewertet werden, falls ein unentschuldigtes Fehlen vorliegt

Rechtsgrundlagen: Schulbesuchsverordnung §2 und Notenbildungsverordnung §8

Form der Entschuldigung

Bitte achten Sie bei der schriftlichen Entschuldigung auf eine angemessene Form und eindeutige Formulierung.

Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, finden Sie hier zwei Vorschläge:
Entschuldigungsvorlage LGW oder Entschuldigungsformular via Webuntis

Ergänzende Hinweise zu Entschuldigungen in der Kursstufe finden Sie hier.

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