Entschuldigungen und Beurlaubungen
- Entschuldigungen und „gelbe Zettel“
- Wenn Ihr Kind aus zwingenden Gründen (in der Regel Krankheit) nicht am Unterricht teilnehmen kann, müssen Sie uns dies unverzüglich mitteilen.
- „Unverzüglich“ bedeutet, dass diese Mitteilung am ersten Tag oder spätestens am zweiten Tag der Verhinderung bei uns eingegangen sein muss. Ansonsten gilt die Fehlzeit als „unentschuldigt“. Wir bitten darum, dass die Mitteilung wenn irgend möglich am ersten Tag vor der ersten Stunde erfolgt.
- Die Mitteilung erfolgt in der Regel über Webuntis vor der ersten Stunde am ersten Fehltag. Damit ist die Fehlzeit automatisch entschuldigt. Eine Kurzanleitung zur Krankmeldung finden Sie hier.
Achtung: Sobald Lehrkräfte einen Schüler als fehlend einträgt, können Eltern keinen Eintrag mehr bei Webuntis machen und müssen anderweitig entschuldigen. Das sollte aber die Ausnahme sein, die im nächsten Schritt beschrieben wird. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass nur Sie als Eltern Zugriff auf den Erziehungsberechtigten-Zugang haben. Die Anleitung zur Selbstregistierung für den Erziehungsberechtigtenaccount finden Sie hier. - Die Mitteilung kann in Ausnahmefällen auch per E-Mail an die Klassenlehrkräfte oder durch einen Anruf im Sekretariat erfolgen.
- Die Mitteilung muss den Grund (in der Regel Krankheit) und die voraussichtliche Dauer der Verhinderung enthalten.
- Wenn Sie Webuntis nutzen, sind Ihre Kinder dann automatisch als entschuldigt im elektronischen Tagebuch erfasst. Sollten Sie in Ausnahmefällen per Mail oder Telefon entschuldigen, wird diese Erfassung durch die Klassenlehrkraft oder unser Sekretariat vorgenommen.
- Bitte beachten Sie, dass Klassenarbeiten als ungenügend (Note 6) bewertet werden müssen, falls ein unentschuldigtes Fehlen vorliegt.
- Im Falle elektronischer oder fernmündlicher Verständigung der Schule kann der oder die Entschuldigungspflichtige aufgefordert werden, unverzüglich eine schriftliche Mitteilung über die Verhinderung nachzureichen. Das behalten wir uns vor.
- Laufzettel – Abmeldung vom Unterricht („gelber Zettel“): Mit der Kontaktaufnahme
zwischen Sekretariat und Eltern erfolgt automatisch die fernmündliche
Entschuldigung für diesen Tag. Der Zettel muss aber dennoch im Sekretariat
beim nächsten Schulbesuch abgegeben werden. - Volljährige Schüler*innen sind für sich selbst entschuldigungspflichtig ; es gilt das oben Genannte.

- Beurlaubungen
- Eine Beurlaubung vom Schulbesuch ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich.
- „Rechtzeitig“ bedeutet so früh wie möglich und hängt davon ab, inwiefern ein Termin planbar ist oder nicht.
- Urlaubsanträge für bis zu zwei Unterrichtsanträge, die nicht direkt an Ferienzeiten angrenzen, gehen an die Klassenlehrkräfte und werden von diesen beschieden.
- Urlaubsanträge über mehr als zwei Tage oder direkt an Ferienzeiten angrenzen, gehen an den Schulleiter und werden von diesem beschieden.
- Wenn Sie einen solchen Antrag stellen möchten, benutzen Sie bitte das Formular Antrag auf Beurlaubung vom Unterricht von unserer Homepage.
- Der Urlaubsantrag muss eine schlüssige Begründung enthalten. „Hochzeit“ ist keine ausreichende Begründung, weil hier nicht ersichtlich ist, inwiefern das eine echte Relevanz hat (Wer heiratet, wann, wo?).
- Sollte das Formular nicht genügend Platz für eine schlüssige Begründung bieten, fügen Sie diese formlos bei.
- Günstigere Flugpreise, Urlaubsreisen und sonstige Spaßveranstaltungen stellen keinen Grund für eine Beurlaubung dar!
- Erst mit der positiv beschiedenen und unterschriebenen Rückmeldung durch die Klassenlehrkräfte oder den Schulleiter ist eine Beurlaubung wirksam.
- Volljährige Schüler*innen müssen eigenverantwortlich Urlaubsanträge stellen, es gilt das oben Genannte.
Rechtsgrundlagen: Schulbesuchsverordnung §2 und Notenbildungsverordnung §8
Kontakt
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Limes-Gymnasium
Helmut-Glock-Straße 2
73642 Welzheim
- 07182 – 9385510
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