Änderung Corona-VO Schule

Ausweitung der Maskenpflicht.

Da die Infektionszahlen steigen, hat das Kultusministerium heute die CoronaVO Schule angepasst, um auf die dynamische Situation zu reagieren. Hier die wesentlichen Ergänzungen in der Verordnung, welche bereits ab morgen in Kraft tritt (s. §6a)

Steigt die Anzahl der Neuinfektionen im landesweiten Durchschnitt der vergangenen 7 Tage (7-Tages-Inzidenz) auf über 35 pro 100.000 Einwohner,

1. wird die Maskenpflicht durch die CoronaVO „Schule“ auf die Unterrichtsräume ausgedehnt (Ausnahmen gelten für den fachpraktischen Sportunterricht, beim Gesang und Blasinstrumenten unter Einhaltung der bisher geltenden Hygienebestimmungen);

2. sind beim Sportunterricht alle Betätigungen ausgeschlossen, für die ein unmittelbarer Körperkontakt erforderlich ist;

3. sind außerunterrichtliche Veranstaltungen generell untersagt.

Die Maskenpflicht entfällt automatisch wieder, wenn die 35er-Marke unterschritten wird. Sowohl im Falle der Über- als auch Unterschreitung der kritischen Marke, erhalten wir Anweisungen vom KM.

Da heute Nachmittag (15. Oktober) der Wert von 34,5 auf 38,0 angestiegen ist, gehen wir davon aus, dass ab morgen (Freitag, den 16. Oktober) die Maskenpflicht auch im Unterricht umzusetzen ist. Hierzu erfolgt eine Durchsage während des Unterrichts.

Darüber hinaus empfiehlt des KM (s. §1, Abs. 7) das Lüften der Räume mindestens alle 20 Minuten und bezieht sich auf die Empfehlungen des Umwelt-Bundesamtes für „Lüften in Schulen“, welche Sie (wie die CoronaVO Schule auch) im Anhang finden.

Bitte achten Sie bei Ihren Kindern auf angemessene Kleidung.

Dokumente

2020_10_15_Anlage_CoronaVO_Schule-1

2020_10_15_Anlage_Handreichung_Umweltbundesamt_Lueften

 

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