Ab Donnerstag, 22.10.2020 gelten folgende Änderungen in Bezug auf die Maskenpflicht:
- Die Maskenpflicht gilt nicht bei der Aufnahme von Essen und Trinken.
- Darüber hinaus sieht die Änderung eine weitere Ausnahme für die Pausenzeiten vor. Solange die Schülerinnen und Schüler sich außerhalb der Gebäude aufhalten und den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten, können Sie die Maske abnehmen.
- Ebenfalls wird bestimmt, dass in den Zwischen- und Abschlussprüfungen auf das Tragen der Maske verzichtet werden kann, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird.
Wir bitten um Beachtung der Elterninfos, die in den nächsten beiden Tagen über die Kinder an die Eltern verteilt werden. Hier wird auch eine veränderte Mittagspausenregelung für die kalte Jahreszeit vorgestellt.
Die Formulare zur Gesunderklärung finden Sie hier können sie auch per Email an das Sekretariat senden. Es genügt wenn Sie uns die zweite Seite des Formulars zukommen lassen.
2020-09-09-Gesundheitserklärung_volljährige_-SuS
2020-09-09-Gesundheitserklärung_Erziehungsberechtigte
Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Wolff
stv. Schulleiter