Informationen zum bevorstehenden Eintritt in die Alarmstufe

Liebe Eltern, liebe Schüler*innen, liebe Kolleg*innen,

in den letzten Tagen hat das Infektionsgeschehen im Land leider eine erhebliche Dynamik entwickelt, sodass nach Einschätzung des Landesgesundheitsamts voraussichtlich in den nächsten Tagen mit dem Eintreten in die Alarmstufe zu rechnen ist. Für den Schulbetrieb bedeutet dies, dass ab dem Eintritt der Alarmstufe die Maskenpflicht in allen Schulen auch in den Unterrichtsräumen wieder gelten wird. Die Regelungen sind Ihnen aus der Zeit vor dem 18. Oktober bereits vertraut. So gelten auch weiterhin die Ausnahmen von der Maskenpflicht, die in § 2 Absatz 3 der CoronaVO Schule genannt sind (z.B. Sportunterricht, Nahrungsaufnahme usw.). Unabhängig von der Ausrufung der Alarmstufe kann auf freiwilliger Basis jederzeit eine Maske getragen werden. Weitere Einschränkungen des Schulbetriebs sind nach der Corona-Verordnung Schule mit dem Eintritt in die Alarmstufe nicht verbunden. Insbesondere gilt für den Zutritt zur Schule auch weiterhin die 3G-Regelung, d.h. nicht immunisierte Personen benötigen als Testnachweis einen negativen Antigen-Schnelltest. In diesem Zusammenhang möchten ich nochmals auf die Einhaltung der Maskenpflicht auch in den Bussen hinweisen. Hier ist es aufgrund der Durchmischung unter den Fahrgästen besonders wichtig die Maske korrekt aufzusetzen. Bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen

N. Beer

Schulleiter

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