Lockerung der Maskenpflicht ab Montag, 18. Oktober 2021

Ab Montag 18. Oktober 2021 gilt für Baden-Württemberg eine Lockerung der Maskenpflicht an Schulen.

Die Maskenpflicht entfällt, wenn die Schüler*innen in ihrem Unterrichtsraum am Platz sitzen. Auf den Begegnungsflächen in den Gebäuden bleibt sie unabhängig von der generellen Infektionsstufe bestehen.

Selbstverständlich steht es den Schüler*innen frei, auch am Platz im Klassenzimmer Maske zu tragen.

Falls Lehrer*innen einen Abstand von 1,50m zu den Schüler*innen einhalten können, entfällt auch für sie die Maskenpflicht.

Im Falle eines positiven Coronatests in einer Klassenstufe gilt während der fünf folgenden Schultage, an denen die Klassenstufe täglich getestet wird, für Schüler*innen und Lehrer*innen wieder die Maskenpflicht.

Weitere Infos dazu in der Pressemitteilung vom 2. Oktober 2021 auf der Ministeriumsseite

Mit einem Schreiben der Kultusverwaltung wurden die Schulen heute um 14.41 Uhr rechtzeitig vor dem Wochenende über die Änderungen informiert.


Mit freundlichen Grüßen

Rüdiger Wolff

Stv. Schulleiter

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